Postkartenaktion für Daniel Kollnig
Bürger*Innenbeschwerde an die ukrainische Botschaft in Österreich und Petition an die österreichische Außenministerin
Am 6. Januar 2026 ging bei der Polizei in der Ukraine ein telefonischer Hinweis eines Passanten ein. Darin wurde fälschlicherweise gemeldet, dass einem ukrainischen Ehepaar ein sechsjähriges Kind von einer unbekannten ausländischen Frau entführt worden sei.
Kurze Zeit später nahm die Polizei auf Grundlage dieser Meldung den österreichischen Staatsbürger Daniel Kollnig fest. Er befand sich in einem Auto zusammen mit einer ukrainischen Frau und deren leiblicher elfjähriger Tochter.
Diese ukrainische Mutter verfügt über eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, wonach ihre Tochter bei ihr zu leben hat.
Erst nachdem Daniel Kollnig zur Polizeidienststelle in Drohobytsch (Oblast Lwiw) gebracht worden war – etwa zwei Stunden nach seiner Festnahme – erstattete der Vater der elfjährigen Tochter Anzeige und behauptete, sein Kind sei entführt worden.
Gegen eben diesen ukrainischen Vater hatte Daniel Kollnig bereits im September 2025 im Auftrag der Mutter des Kindes (da diese zu diesem Zeitpunkt bereits in die Ukraine gereist war, um ihre Tochter zu suchen) in Österreich offiziell Anzeige wegen Kindesentziehung erstattet. Es ging dabei um die Entziehung des mit seiner ukrainischen Mutter in Österreich lebenden Kindes und dessen Verbringung in die Ukraine.
In Österreich wurde daraufhin ein entsprechendes Strafverfahren gegen den ukrainischen Vater wegen des Verdachts der Kindesentziehung eingeleitet. Daniel Kollnig erhielt in Österreich den Status eines Belastungszeugen.
Seit Dezember 2025 wird außerdem in der Ukraine auf Ersuchen der österreichischen Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren nach § 146 Abs. 2 des ukrainischen Strafgesetzbuches gegen den Kindesvater geführt. Grundlage ist die von Daniel Kollnig eingebrachte Anzeige wegen der Entziehung des Kindes von der Mutter in Österreich.
Anfang Januar 2026 reiste Daniel Kollnig in die Ukraine, um der Mutter dabei zu helfen, ihre Tochter zu finden, die während der ganzen Zeit von ihrem Ex-Mann – dem Vater des Kindes – vor ihr verborgen worden war. Am 6. Januar 2026 fand die Mutter ihr Kind, das sie seit einem halben Jahr nicht gesehen hatte, und nahm es mit in einem Auto, das Daniel Kollnig lenkte. Daraufhin erstattete der Kindesvater Anzeige wegen Kindesentführung gegen Daniel Kollnig. So wurde der österreichische Staatsbürger und Belastungszeuge im österreichischen Strafverfahren gegen den Kindesvater durch die ukrainische Staatsanwaltschaft selbst zum Beschuldigten.
Wenn auch Sie sich für Daniel Kollnig einsetzen und unterschreiben wollen, schicken wir Ihnen gerne Postkarten zu!
Bitte kontaktieren Sie uns unter office@just-fair.at – herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Datenschutzinformation Postkartenaktion
Bürger*innenbeschwerde gegen die Verletzungen von Daniel Kollnigs Menschenrechten und Ersuchen um ein objektives und faires Gerichtsverfahren – und Petition an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES
1. Verantwortlicher
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Just Fair – Verein zur Durchsetzung der Menschenrechte und rechtsstaatlicher Prinzipien für EU-Bürger*innen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in osteuropäischen Drittstaaten
ZVR-Nummer: 1420614873
Jakob-Redtenbacher-Gasse 13/30, 8010 Graz
office@just-fair.at
Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.
2. Zweck der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten die von Ihnen auf der Postkarte angegebenen personenbezogenen Daten, um Ihre Unterstützung der Bürger*innenbeschwerde gegen die Verletzungen von Daniel Kollnigs Menschenrechten und das Ersuchen um ein objektives und faires Gerichtsverfahren an die zuständige ukrainische Botschaft in Wien bzw. Ihre Unterstützung der Petition an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES zu übermitteln.
Dadurch wird gegenüber der Botschaft und dem BMEIA nachgewiesen, dass die unterzeichnenden Personen das in der Beschwerde bzw. der Petition formulierte Anliegen unterstützen.
3. Welche Daten werden verarbeitet?
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- Unterschrift
4. Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, die Sie durch das freiwillige Ausfüllen und Unterzeichnen der Postkarte erteilen.
Ein Widerruf ist bis zur Übergabe der Karten an die Botschaft bzw. das BMEIA möglich; danach haben wir keinen Zugriff mehr auf Ihre Daten.
Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.
5. Empfänger der Daten
Innerhalb des Vereins erhalten nur jene Personen Zugriff auf Ihre Daten, die mit der Organisation und Durchführung der Beschwerde bzw. der Petition befasst sind.
Nach Sammlung der Unterschriftenkarten werden die Karten jeweils an folgende Stellen übermittelt:
- Botschaft der Ukraine in Österreich, Naaffgasse 23, 1180 Wien
- Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, Minoritenplatz 8, 1010 Wien
Die ukrainische Botschaft und das BMEIA erhalten die auf der Karte enthaltenen personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Unterschrift.
6. Drittstaatenübermittlung
Da die ukrainische Botschaft einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugeordnet ist, werden Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland übermittelt.
Bitte beachten Sie, dass für das betreffende Drittland möglicherweise kein mit der Europäischen Union vergleichbares Datenschutzniveau besteht und die weitere Verarbeitung Ihrer Daten durch die Botschaft außerhalb des Einflussbereichs des Vereins liegt.
Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO.
7. Speicherdauer
Die Unterschriftenkarten werden bis zur Übergabe an die Botschaft bzw. an das BMEIA aufbewahrt, der Verein behält danach keine Kopien zurück.
8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung Ihrer Daten ist freiwillig. Ohne die erforderlichen Angaben kann Ihre Unterstützung der Beschwerde bzw. der Petition jedoch nicht berücksichtigt werden.
9. Ihre Rechte
Sie haben nach Maßgabe der DSGVO insbesondere folgende Rechte:
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- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
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- Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung
- Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde
In Österreich ist dies die:
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40–42
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www.dsb.gv.at
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